Wenn Sie am Prüfungstag nicht erscheinen, erhalten Sie eine Rechnung über die Prüfungsgebühr, da telc uns auch für nicht erschienene Prüflinge den vollen Betrag in Rechnung stellt.
Wenn Sie krank sind, reichen Sie uns bitte ein ärztliches Attest ein, dass Sie nicht prüfungsfähig waren, dann reduziert sich der in Rechnung gestellte Betrag um 50 €.
Wenn unsere Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, müssen wir leider die Forderungen an unser Inkasso-Institut abgeben, wodurch Ihnen zusätzliche Kosten entstehen. Sollten Sie die Rechnung nicht fristgerecht in einem Betrag zahlen können, sprechen Sie uns deshalb bitte rechtzeitig vor Fälligkeit der Rechnung an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können!